Masterplan BIM für Bundesbauten


Der Masterplan BIM Bundesbauten wurde im Oktober 2021 veröffentlicht. Der Masterplan schreibt die Einführung von BIM im Bundesbau vor, mit dem Ziel "funktionsgerecht, effizient, qualitativ hochwertig, termin- und kostensicher zu planen und zu bauen".

Der Masterplan beschreibt die festgelegte Strategie zur Einführung von BIM und fasst die zur Erreichung notwendige Handlungsbedarfe zusammen. Die identifizierten Handlungsbedarfe wurden vier Handlungsfeldern zugeordnet (Organisation & Prozesse, Vertrag & Vergabe, Qualifikation, Informationstechnologie). Einen Wichtigen Teil des Masterplans nimmt die Beschreibung der zukünftigen Anforderungen des Bundes an die Projektabwicklung ein.

Um den Masterplan umzusetzen wird derzeit eine Umsetzungsstrategie samt begleitendem BIM-Handbuch erarbeitet; diese Dokumente sollen die Lösungen für identifizierte Handlungsbedarf aufzeigen und in der konkreten Projektarbeit als Arbeitshilfe genutzt werden. Darüber hinaus werden in einem Wirkbetrieb bereits einzelne Projekte nach den Vorgaben des Masterplans umgesetzt; die Erfahrungen fließen direkt in die Erstellung der Umsetzungsstrategie und in das BIM-Handbuch ein. Der Zeitplan sieht eine Veröffentlichung der Umsetzungsstrategie und des BIM-Handbuchs für 2022 vor.

Ab Ende 2022 neue BIM Anforderungen für neue Projekte im Bundeshochbau

Als konkrete Anforderung für neu zu planende Projekte mit BIM im Bundesbau aus dem Masterplan ist die Einführung über drei Level festgeschrieben. Bis 2027 soll so der Zielzustand erreicht werden, der im Zielbild des Masterplans festgeschrieben ist. Die einzelnen Level orientieren sich dabei an der Vorgabe der Umsetzung bestimmter Anwendungsfälle und bestimmter erforderlicher begleitender Rahmenbedingungen. Die Anforderung an die Umsetzung der Level orientiert sich zusätzlich an dem Projektvolumen. [vgl. Masterplan BIM für Bundesbauten 2021, Abbildung 5 auf S. 14]

Level I: Projektvorbereitung, der Planung und der Schaffung der Voraussetzung für Lebenszyklusgedanken

Im Level I liegt der Fokus auf der Projektvorbereitung, der Planung und der Schaffung der Voraussetzung für den Lebenszyklusgedanken.
Es soll die Umsetzung der Bedarfsplanung und Übergabe der Baudokumentation mit BIM umgesetzt werden.
Dazu werden neun Anwendungsfälle vorgegeben

  • AWF 010 Bestandserfassung und Modellierung
  • AWF 020 Bedarfsplanung
  • AWF 030 Erstellung Haushaltsbegründender Unterlagen
  • AWF 040 Visualisierung
  • AWF 050 Koordination der Fachgewerke
  • AWF 060 Qualitäts- und Fortschrittskontrolle der Planung
  • AWF 080 Ableitung von Planunterlagen
  • AWF 180 Inbetriebnahmemanagement
  • AWF 190 Bauwerksdokumentation

Zusätzlich werden folgende neue Rahmenbedingungen gefordert:

  • Zusammenarbeit und Koordination der Fachgewerke über eine gemeinsame Datenumgebung CDE
  • Etablierung von BIM-Rollen in den Bauverwaltungen
  • Erstellung von Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) durch den Bauherrn und Erstellung eines BIM-Abwicklungsplans durch die Auftragnehmer

Level II: Ausschreibung, Vergabe, Baurealisierung
Level II fokussiert auf die Umsetzung von Ausschreibung, Vergabe und Baurealisierung mit BIM und fordert dafür die Umsetzung folgender weiterer fünf BIM-Anwendungsfälle:

  • AWF 100 Mengen- und Kostenermittlung
  • AWF 110 Leistungsverzeichnis
  • AWF 140 Baufortschrittskontrolle und Qualitätsprüfung
  • AWF 150 Änderungs- und Nachtragsmanagement
  • AWF 170 Abnahme- und Mängelmanagement

Level III: Externe Genehmigungsprozesse, Logistikplanung
Level III fordert weitere vier BIM- Anwendungsfälle; hier steht nun die Umsetzung von externen Genehmigungsprozessen mit BIM und die Logistikplanung im Fokus.

  • AWF 070 Bemessung und Nachweisführung
  • AWF 090 Genehmigungsprozess
  • AWF 120 Terminplanung
  • AWF 130 Logistikplanung
  • AWF 160 Abrechnung von Bauleistungen

Zeitplan 
Der Masterplan sieht für die verbindliche Umsetzung der geforderten Level folgenden Zeitplan vor:

  • ab Ende 2022 wird der Level I für alle Bundesbauvorhaben gefordert,
  • ab 2023 wird Level II für Baumaßnahmen ab 50 Mio. Euro vorgeschrieben; alle Baumaßnahmen (ab 0,5 Mio Euro) folgen ab 2025,
  • Level III wird für Baumaßnahmen ab 50 Mio. Euro in 2025 festgeschrieben und für alle Baumaßnahmen (ab 0,5 Mio. Euro) dann ab 2027 gefordert.

[vgl. Masterplan BIM für Bundesbauten 2021, S.14]

Unterstützung für erfolgreiche Umsetzung über Umsetzungsstrategie, BIM-Handbuch und Wirkbetrieb 
Drei weitere Aktivitäten flankieren den Masterplan und sollen eine erfolgreiche Umsetzung sicherstellen:

  • Eine konkrete Umsetzungsstrategie soll sicherstellen, dass ab Ende 2022 nach den Vorgaben begonnen werden kann; hierzu gehört die Vorbereitung bestimmter Voraussetzungen.
  • Um die zukünftigen Projektbeteiligten in ihrer konkreten Projektarbeit zu unterstützen wird ein BIM-Handbuch erarbeitet und fortgeschrieben; dieses enthält Arbeitshilfen zu folgenden Themen:
  • Aufbau als Arbeitshilfen zu verschiedenen Themenkomplexen

Handbuch (Version 1.0) – Übersicht und Grundlagen

Das Handbuch umfasst folgende 15 Kapitel bzw. Themenschwerpunkte: Projektaufsatz Muster AIA, Steckbriefe der Anwendungsfälle, Rollensteckbriefe, LOIN Konzept, Modellierungsrichtlinie, Projektumsetzung Muster BAP, Datenaustausch, Modellprüfung, Recht und Leistungsbilder, Vertragstextbausteine, Besondere Vertragsbedingungen, Vergabekriterien, Arbeitsplatz und Arbeitsplatzanforderungen, Softwareüberblick sowie ein allgemeines Glossar.

Darüber hinaus findet bereits parallel zur Erstellung der Umsetzungsstrategie und des BIM-Handbuchs ein Wirkbetrieb statt. Das heißt die Vorgaben des Masterplans werden in ausgewählten Projekten erprobt und die Erfahrungen fließen wieder zurück in die Erarbeitung der Umsetzungsstrategie und des BIM-Handbuchs.

AWF-Standardisierung  - Harmonisierung und Vorlagen
Die Orientierung der Umsetzung des Zielbilds des Masterplans an der Vorgabe von bestimmten BIM-Anwendungsfällen setzt die erfolgreiche Strategie fort, bestimmte konkrete standardisierte Anwendungsfälle vorzugeben, wie es bereits als Ergebnis des Projekts BIM4INFRA [vgl. BIM4INFRA Steckbriefe der wichtigsten BIM-Anwendungsfälle 2019] in Konkretisierung des Stufenplans [vgl. Stufenplan Digitales Planen und Bauen 2015] vorgeschlagen wurde. Die vorgegeben BIM-AWF des Masterplans orientieren sich dabei an der jüngst durch BIM Deutschland harmonisierten BIM-AWF Struktur und einer entsprechend über die verschiedenen Maßnahmenträger des Bundes abgestimmten Liste von Standard-Anwendungsfällen. [vgl. BIM Deutschland Standard Anwendungsfälle 2022] 
Die entsprechend von BIM D abgestimmten BIM- Anwendungsfälle, die erarbeitete standardisierte Struktur und eine entsprechende Vorlage können  
für die Projekte des Bundes genutzt werden. (ebd.)

 

Referenzen 

BIM D Standard Anwendungsfälle (2022)

Masterplan BIM für Bundesbauten (2021)

BIM4INFRA Steckbriefe der wichtigsten BIM-Anwendungsfälle (2019)

Stufenplan Digitales Planen und Bauen (2015)


28.04.2022

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