Betriebe, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind durch die Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet, eine schriftliche Dokumentation und Übersicht über die dafür verwendeten Verfahren zu führen. Dieses sogenannte Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten muss wesentliche Angaben zur Datenverarbeitung beinhalten. Dazu gehören u.a. der Kreis der betroffenen Personen, der Zweck der Verarbeitung und die Datenempfänger.
Der neue Leitfaden des Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrums Planen und Bauen bietet eine erste Orientierung, um ein solches Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten als zentrales Element des betrieblichen Datenschutzmanagements führen und einsetzen zu können.
Der Autor, unser Rechts-Experte Michael Weller, erklärt die Notwendigkeit der einzelnen Angaben, listet Beispiele von Angabemöglichkeiten auf und verweist auf wichtige datenschutzrechtliche Aspekte beim Ausfüllen des Verzeichnisses.
“Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten” ist als PDF-Download verfügbar.
10.07.2019