Zwar übersteigt die Anzahl der privat genutzten Drohnen die der kommerziell genutzten derweil um ein zehnfaches (Tendenz in den nächsten Jahren sogar steigend). Dennoch prognostiziert der Verband Unbemannte Luftfahrt für dieses Jahr 31.000 kommerziell genutzte Drohnen. Diese sogenannten Prosumer-Drohnen verfügen über eine große Reichweite und Nutzlast und sind u.a. mit hochwertigen 4K-/Sicht- und Wärmebildkameras sowie Satellitennavigation ausgestattet. Das hat seinen Preis, der je nach Modell bei bis zu 10.000 Euro liegt. Im Einzelfall eignet sich ein Dienstleister für Drohnenflüge, der neben einer Hightech-Drohne über das nötige Knowhow verfügt.
Drohen im Einsatz
Laut dem Verband Unbemannte Luftfahrt nutzen Unternehmen ihre Drohnen in 80 Prozent der Fälle zur Vermessung, in 53 Prozent zur Inspektion von Dächern, Gebäuden und Brücken. Vor allem Produktivität und Zeitersparnis sprechen für deren Einsatz zur Fotogrammetrie und zum Laserscanning, denn die Drohne bewegt sich schnell und frei hinweg über Baufahrzeuge und andere Hindernisse, sodass auch schwer zugängliche Gebäudebereiche wie Schornsteine, Flachdächer oder Dachrinnen erreichbar sind.
Zudem muss zur Vermessung niemand eine Baustelle oder ein Gebäude betreten. Wirtschaftlich sinnvoll sind Drohnen auch dort, wo sie gefährliche und aufwändige Einsätze übernehmen. Weitere Anwendungsfelder sind fotografische Gutachten, Baustellenüberwachung, Dokumentation des Baufortschritts und Erfassung von 3D-Modellen.
Zum Transport werden Drohnen bisher kaum eingesetzt. Die Akzeptanz wäre hier auch besonders niedrig, wie eine YouGov-Umfrage ergab. Je größer die Nähe zum Alltag, desto größer die Skepsis. Den Einsatz zur visuellen Inspektion befürworten dagegen über 80 Prozent der Befragten.
Rechtssicher einsetzen
Was für Baustellenfahrzeuge gilt, gilt auch für Drohnen: Ein Führerschein (offiziell Kenntnisnachweis) ist für alle Personen nötig, die eine Drohne steuern wollen. Ausgestellt wird er zum Beispiel von Flugschulen, die vom Luftfahrt-Bundesamt anerkennt sind. Zur Prüfung gehören Kenntnisnachweise in Luftrecht, Meteorologie, Flugbetrieb und Navigation. Alternativ genügt eine Pilotenlizenz.
Für schwere Drohnen über 5 Kilogramm ist eine Aufstiegserlaubnis nötig. Grundsätzlich dürfen die unbemannten Flugobjekte nur in Sichtweite und nicht höher als 100 Meter fliegen. Tabu sind sensible Zonen wie Versammlungen, Regierungsbehörden, Krankenhäuser, Polizeistationen, Industrieanlagen, Naturschutzgebiete, Justizvollzugsanstalten und Flughäfen. Befindet sich die Baustelle näher als 1,5 Kilometer an einem Flugplatz, ist laut Deutscher Flugsicherung eine Freigabe bei der örtlichen Flugplatzkontrolle nötig.
Steigen mit Kameras ausgestattete Drohnen zu gewerblichen Zwecken in den Himmel, kommt die DSGVO ins Spiel. Drohnenbetreiber dürfen demnach grundsätzlich niemanden ohne seine Einwilligung filmen und müssen die Privatsphäre anderer achten. Drohnen mit Foto- oder Videoausrüstung dürfen deshalb nur in solchen Bereichen eingesetzt werden, in denen eine Verletzung von Rechten Dritter ausgeschlossen werden kann. Davon ist vor allem auf menschenleeren Baustellen auszugehen, sofern die Umgebung samt Menschen nicht mitgefilmt wird. In städtischen Umgebungen hingegen ist laut Datenschutzkonferenz der Drohneneinsatz mit Film- und Videotechnik im Einklang mit geltenden Gesetzen in der Regel nicht möglich.
Fazit: Noch Luft nach oben
Kommerzielle Drohnen haben zwar ihren Preis, bieten im Bauwesen aber erhebliche Vorteile. Ihr Potenzial können sie dann voll ausreizen, wenn die Akkuleistung längere Flugzeiten als 20 Minuten zulässt. Momentan ist das nicht der Fall. Zudem entfaltet sich der Mehrwert einer Drohne, wenn sie autonom fliegt und Werkzeuge oder Ersatzteile selbständig zuliefert. Erste Tests mit autonomen Drohnen gab es bereits. Mithilfe künstlicher Intelligenz lernt die Drohne, sich in der Stadt zu bewegen. Trainiert wurde der Algorithmus mit tausenden Videos verschiedener Auto- und Fahrradfahrer, die sich im Straßenverkehr vorbildlich an die Verkehrsregeln gehalten hatten. Momentan stellen plötzlich auftretende Hindernisse die autonomen Drohnen noch vor größere Probleme.
Weniger komplexe Aufgaben wie das Vermessen der Umgebung ist bereits autonom möglich und sogar weitaus genauer, als es durch menschliche Steuerung möglich wäre. Problematisch ist in diesem Fall eher die uneindeutige Rechtslage, unter anderem zu Haftungsfragen. Die Hürden für den Einsatz selbstfliegender Objekte sind noch zu hoch.
Quelle:
https://www.verband-unbemannte-luftfahrt.de/akzeptanzumfrage/
14.04.2020