Building Information Modeling kann auch im Rahmen bauordnungsrechtlicher Verwaltungsverfahren deutliche Mehrwerte schaffen, um die Prozesse transparenter und effizienter zu gestalten. Notwendige Unterlagen, wie z.B. Bebauungspläne solle im Vorhinein elektronisch durch die Behörde bereitgestellt werden und in die dreidimensionale Konstruktion des Bauvorhabens integriert werden.
Anstelle von konventionellen Plänen werden ein BIM-Modell und weitere notwendige Informationen in einer digitalen Bauvorlage bei der Behörde eingereicht. Der XBau-Standard ermöglicht dabei den Nachrichtenaustausch und das direkte Abrufen der Daten aus dem BIM-Modell. Dies bietet für die Behörde den Vorteil, dass sie nach der Einreichung die planungs- und bauordnungsrechtlichen Prüfungen mit Hilfe regelbasierter Prüfung direkt am Modell vornehmen kann. Für die Übernahme von Daten und eine regelbasierte Prüfung ist es notwendig, Informationsanforderungen in Form einer Modellierungsrichtlinie zu definieren, um einen eindeutigen und konsistenten Datenaustausch zu ermöglichen. Zusätzlich können Abweichungs- und Befreiungsanträge durch direkte Markierung am Modell mit dem BIM Collaboration Format (BCF) einfach und transparent zwischen Antragsteller und Behörde kommuniziert werden.
Kernpunkte
- Verwendung von BIM-Modellen im Bauantragsverfahren
- Durchgängig Verwendung offener BIM-Standards (IFC und BCF) und bundeseinheitlicher offener Standards für das Bauaufsichtsverfahren (XBau und XPlanung)
- Automatische Datenübernahme aus BIM-Modell in digitales Antragsdokument
- Regelbasierte Prüfung von planungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften
- Aufstellung von Modellierungsrichtlinien für das Bauaufsichtsverfahren
- Direkte Kommunikation von Abweichungs- und Befreiungsanträgen am Modell
Im Rahmen des Kompetenzzentrums Planen und Bauen soll mit dem Demonstrator zum BIM-basierten Bauantrag im Bereich der Planung gezeigt werden, wie BIM im Bauantragsverfahren genutzt werden kann und welche Vorteile dies für alle Beteiligten bietet.
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14.02.2021